Anfang Dezember 2024 haben wir - die Swiss FibreCo AG - die sogenannten Hausanschlussverträge (HAV) an die uns bekannten* Liegenschafts-Eigentümer in Wiesendangen verschickt. Diese HAVs geben der Swiss FibreCo AG das Recht, die Rohrleitungen, welche von der Strasse über das Grundstück zur betreffenden Liegenschaft führen, für den Einzug von Glasfaserkabeln zu verwenden und ins Haus einzuführen. Ausserdem bilden sie die Grundlage, innerhalb der Liegenschaft die notwendigen Installationen/Verkabelungen anzubringen, um ihnen einen vollwertigen und allen Anbietern offenstehenden Glasfaseranschluss bereitzustellen.
Um ihren Anschluss an das Swiss FibreCo Netz zu erhalten, unterzeichnen sie diesen Vertrag und senden ihn im beigelegten Rückantwortcouvert zurück. Sie werden daraufhin von uns für eine Vorort-Aufnahme kontaktiert.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Unterzeichnung eines HAVs für die Swiss FibreCo AG kein Blankoscheck ist, um in ihrem Haus nach eigenem Gutdünken zu schalten und zu walten: bei einem Aufnahme-Termin zusammen mit ihnen wird vereinbart, was genau gemacht werden soll und was allenfalls auch nicht. Ebenfalls dann können auch Spezialvereinbarungen getroffen werden. Beispielsweise könnte ein Eigentümer eines Einfamilienhauses seine Glasfasersteckdose im Dachstock montiert haben wollen, anstatt wie von uns vorgesehen im Untergeschoss. Diese zusätzlichen Installationen würden in diesem Fall ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Wenn sie aber mit dem Standard - in diesem Fall eine Installation der Glasfasersteckdose im Untergeschoss - einverstanden sind, entstehen ihnen dadurch keine Kosten.
*: die Eigentümeradressen waren/sind uns entweder durch die Antennengenossenschaft Wiesendangen oder durch das Grundbuchamt resp. Notariat Oberwinterthur bekannt. Da diese Daten nicht immer und zu 100% auf dem neusten Stand sind kann es sein, dass wir ehemalige oder falsche Eigentümer angeschrieben haben, und dafür die aktuellen, korrekten Eigentümer verpasst haben.