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Wiesendangen
Wiesendangen

...bei Winterthur


Die Geschichte hinter dem Netz

Bereits 2017 hatte die Antennengenossenschaft (agw) erste Arbeiten aufgenommen, um das bestehende TV-Kabelnetz in ein FTTH-Netz zu entwickeln. Verschiedene Versuche sind unternommen worden, mit unterschiedlichen Partnern. Es wurde auch eine Studie erstellt, welche dem Netz der agw eine gute (technische) Entwicklungschance bescheinigte. Leider waren die Anstrengungen nicht von Erfolg gekrönt, es blieb schwierig, die Finanzierung beizubringen. 2020 wurden Gespräche mit der Swiss Fibre Net aufgenommen. Diese haben - über diverse Umwege - zur Unterzeichnung eines Termsheets im 2023 und schliesslich zur Unterzeichnung eines Vertrags am 29. Mai 2024 geführt. So konnte das Geschäft am 29. Juli 2024 an einer ausserordentlichen Generalversammlung den Genossenschaftern der agw zur Abstimmung vorgelegt werden: das Projekt wurde positiv aufgenommen und die Umsetzung gestartet.


Wie komme ich zu meinem Anschluss?

Anfang Dezember 2024 haben wir - die Swiss FibreCo AG - die sogenannten Hausanschlussverträge (HAV) an die uns bekannten* Liegenschafts-Eigentümer in Wiesendangen verschickt. Diese HAVs geben der Swiss FibreCo AG das Recht, die Rohrleitungen, welche von der Strasse über das Grundstück zur betreffenden Liegenschaft führen, für den Einzug von Glasfaserkabeln zu verwenden und ins Haus einzuführen. Ausserdem bilden sie die Grundlage, innerhalb der Liegenschaft die notwendigen Installationen/Verkabelungen anzubringen, um ihnen einen vollwertigen und allen Anbietern offenstehenden Glasfaseranschluss bereitzustellen. 

Um ihren Anschluss an das Swiss FibreCo Netz zu erhalten, unterzeichnen sie diesen Vertrag und senden ihn im beigelegten Rückantwortcouvert zurück. Sie werden daraufhin von uns für eine Vorort-Aufnahme kontaktiert. 

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Unterzeichnung eines HAVs für die Swiss FibreCo AG kein Blankoscheck ist, um in ihrem Haus nach eigenem Gutdünken zu schalten und zu walten: bei einem Aufnahme-Termin zusammen mit ihnen wird vereinbart, was genau gemacht werden soll und was allenfalls auch nicht. Ebenfalls dann können auch Spezialvereinbarungen getroffen werden. Beispielsweise könnte ein Eigentümer eines Einfamilienhauses seine Glasfasersteckdose im Dachstock montiert haben wollen, anstatt wie von uns vorgesehen im Untergeschoss. Diese zusätzlichen Installationen würden in diesem Fall ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt werden. Wenn sie aber mit dem Standard - in diesem Fall eine Installation der Glasfasersteckdose im Untergeschoss - einverstanden sind, entstehen ihnen dadurch keine Kosten.

 

*: die Eigentümeradressen waren/sind uns entweder durch die Antennengenossenschaft Wiesendangen oder durch das Grundbuchamt resp. Notariat Oberwinterthur bekannt. Da diese Daten nicht immer und zu 100% auf dem neusten Stand sind kann es sein, dass wir ehemalige oder falsche Eigentümer angeschrieben haben, und dafür die aktuellen, korrekten Eigentümer verpasst haben.

Bildnachweis: Madeleine Schoder/Landbote